Versicherungsschutz für Au-pair-Mädchen
Für Au-pair-Mädchen wird der gewöhnliche Aufenthalt daher im Ausland liegen. Umgekehrt wird auch - im Zusammenhang mit der Selbstversicherung nach 16 Abs.2 ASVG bei ausländischen Studenten, die in Österreich studieren - der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich als gegeben anerkannt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83(094.5) ASVG
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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