Versicherungsschutz für Au-pair-Mädchen

Für Au-pair-Mädchen wird der gewöhnliche Aufenthalt daher im Ausland liegen. Umgekehrt wird auch - im Zusammenhang mit der Selbstversicherung nach 16 Abs.2 ASVG bei ausländischen Studenten, die in Österreich studieren - der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich als gegeben anerkannt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:25.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83(094.5) ASVG
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83(094.5) ASVG Dokument Nr. A-459320 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage