Ausmass der Abfertigung für gerechtfertigt vorzeitig ausgetretene Betriebsratsmitglieder : OGH 4 Ob 13-18/85 v.5.2.1985

Da der Anspruch auf Abfertigung in den 23 und 23a AngG geregelt ist und nicht den Charakter eines Entgeltes besitzt - hat er kein Entgelt im Sinne des 29 AngG zum Gegenstand, so ist der zwischen den tatsächlichen und rechtlichen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einersetis und dem fi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:25.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-459319 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage