Einschränkung des Mitunternehmerbegriffes : Bundesfinanzhof v.22.1.1985

Wer, ohne Gesellschafter zu sein, einer Personengesellschaft als Angestellter, Darlehensgläubiger, Vermieter oder Verpächter seine Dienste, Kapital oder Wirtschaftsgüter zur Verfügung stellt und dafür Vergütungen bezieht, die dem Wert seiner Leistungen entsprechen, ist nicht Mitunternehmer.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 17; S 1110-1112)
Ort / Verlag / Datum:20.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
331 Arbeitgeber
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.72 Gesellschaftsrecht Dokument Nr. A-458726 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage