Personalinformationen und Datenschutz

Die Verfassung verlangt einen wirksamen Datenschutz, auch und gerade im Arbeitsverhältnis / Wirksamer Datenschutz im Arbeits-und Dienstverhältnis ist nur mit wirksamer Mitbestimmung der Betriebs-und Personalräte zu realisieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Deutsche Beamte (1985; Nr 6; S 125-127)
VerfasserIn: Walz, Stefan
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
342.721 Datenschutz
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.15 Personalinformationssystem Dokument Nr. A-457803 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage