Versicherungsschutz und Angehörigeneigenschaft von Studenten mit Ferialbeschäftigung : Die Angehörigeneigenschaft gemäss 123 Abs.4 Z.1 ASVG

Die Angehörigeneigenschaft gemäss 123 Abs.4 Z.1 ASVG endet mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Sie lebt nach Beendigung einer Ferialbeschäftigung, sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wieder auf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:14.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83(094.5) ASVG
368.42 Krankenversicherung (SV)
3-053.2 Kinder
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein