Versicherungsschutz und Angehörigeneigenschaft von Studenten mit Ferialbeschäftigung : Die Angehörigeneigenschaft gemäss 123 Abs.4 Z.1 ASVG
Die Angehörigeneigenschaft gemäss 123 Abs.4 Z.1 ASVG endet mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Sie lebt nach Beendigung einer Ferialbeschäftigung, sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wieder auf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83(094.5) ASVG
368.42 Krankenversicherung (SV) 3-053.2 Kinder |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83(094.5) ASVG | Dokument Nr. A-455216 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |