Anerkennung eines Streikrechts nur zur Durchsetzung von Tarifforderungen : Bundesarbeitsgericht v.23.10.1984

Ein angestellter Lehrer hat kein Recht, Unterricht ausfallen zu lassen, um an einer gewerkschaftlichen Demonstration teilzunehmen, mit der auf soziale Missstände hingewiesen werden soll.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:07.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
371.12 Lehrer
323.23 Demonstration (Politik)
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein angestellter Lehrer hat kein Recht, Unterricht ausfallen zu lassen, um an einer gewerkschaftlichen Demonstration teilzunehmen, mit der auf soziale Missstände hingewiesen werden soll.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog