Anerkennung eines Streikrechts nur zur Durchsetzung von Tarifforderungen : Bundesarbeitsgericht v.23.10.1984

Ein angestellter Lehrer hat kein Recht, Unterricht ausfallen zu lassen, um an einer gewerkschaftlichen Demonstration teilzunehmen, mit der auf soziale Missstände hingewiesen werden soll.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:07.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
371.12 Lehrer
323.23 Demonstration (Politik)
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-454957 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage