Minderleistung, Fürsorgepflicht : EA Leoben Re 32/84 v.27.3.1985

Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit durch Krankheit obliegt es auf Grund der aus 105 Abs 3 Z 2 ArbVG abgeleiteten Fürsorgepflicht dem Arbeitgeber, die Verhinderungszeit und umso mehr Zeiten bloss verminderter Arbeitsfähigkeit durch einen Vertreter oder in sonstiger Weise zu überbrücken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit durch Krankheit obliegt es auf Grund der aus 105 Abs 3 Z 2 ArbVG abgeleiteten Fürsorgepflicht dem Arbeitgeber, die Verhinderungszeit und umso mehr Zeiten bloss verminderter Arbeitsfähigkeit durch einen Vertreter oder in sonstiger Weise zu überbrücken.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog