Minderleistung, Fürsorgepflicht : EA Leoben Re 32/84 v.27.3.1985

Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit durch Krankheit obliegt es auf Grund der aus 105 Abs 3 Z 2 ArbVG abgeleiteten Fürsorgepflicht dem Arbeitgeber, die Verhinderungszeit und umso mehr Zeiten bloss verminderter Arbeitsfähigkeit durch einen Vertreter oder in sonstiger Weise zu überbrücken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-454698 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage