Kindeseigenschaft : SchG Oberösterreich 7 C 152/83 v.21.2.1984
Bei einem Kursbesuch am Berufsförderungsinstitut handelt es sich also zwar um keine Schulausbildung, wohl aber um eine besondere Berufsausbildung auf einem Spezialgebiet, die die Arbeitskraft überwiegend beansprucht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
37.05 Schulen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei einem Kursbesuch am Berufsförderungsinstitut handelt es sich also zwar um keine Schulausbildung, wohl aber um eine besondere Berufsausbildung auf einem Spezialgebiet, die die Arbeitskraft überwiegend beansprucht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |