Kindeseigenschaft : SchG Oberösterreich 7 C 152/83 v.21.2.1984
Bei einem Kursbesuch am Berufsförderungsinstitut handelt es sich also zwar um keine Schulausbildung, wohl aber um eine besondere Berufsausbildung auf einem Spezialgebiet, die die Arbeitskraft überwiegend beansprucht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
37.05 Schulen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung | Dokument Nr. A-454697 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |