Drohen dem Arbeitsrecht Funktionsverluste

Arbeitsrecht wird weiterhin eine ganz entscheidende Funktion in unserer Sozialordnung zu erfüllen haben, nämlich die Funktion, den nach wie vor bestehenden Funktionsdefiziten des Arbeitsvertrages entgegenzuwirken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 3; S 83-92)
VerfasserIn: Runggaldier, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung
331.2 Löhne
331.135 Kündigungsschutz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Arbeitsrecht Dokument Nr. A-454405 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage