Lebensversicherung und Nachlass

Der Versicherungsnehmer kann eine Bezugsberechtigung nicht nur ändern, sondern auch ersatzlos widerrufen / Die Bezugsberechtigung kann auch letztwillig geändert werden / Leistet der Versicherer an den materiell nicht legitimierten Überbringer einer Inhaberpolizze, so schadet ihm nur positive Kenntni...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1985; Nr 5; S 81-86)
VerfasserIn: Zankl, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsverträge
368.3 Lebensversicherung
347.65/.68 Erbrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.022 Versicherungsverträge Dokument Nr. A-454404 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage