Vor allem Frauen sind teilzeitbeschäftigt

Eltern haben seit 1979 das Recht zur Verkürzung der Arbeitszeit um ein Viertel der normalen Arbeitszeit ('sechs-Stunden-Tag') bis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet oder das erste Schuljahr abgeschlossen hat. Dieses Recht kann gleichzeitig von beiden Eltern in Anspruch genommen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bundesarbeitsblatt (1985; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
396.5 Frauenarbeit
362.17 Familienpolitik
336.2.026 Steuerbelastung
Region:Schweden
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit Dokument Nr. A-454074 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage