Art.1 B.-VG : 'Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus'

Mündige Bürger brauchen keine Führer, sondern republikanische Gesinnung. Das heisst, dass sich der Einzelne als Teil des Ganzen versteht, das die gemeinsame Sache aller und jedes ist. Das bedeutet auch, dass der Bürger selbst sich als souverän verstehen und seine Pflichten und Verantwortung als Souv...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Journal (1985; Nr 5; S 3-4)
VerfasserIn: Welan, Manfried
Ort / Verlag / Datum:05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Passive Person:Bauer, Otto
Seipel, Ignaz
Kelsen, Hans
Marcic, Rene
Busek, Erhard
Klassifikation:323.32.009.01 Bürger: Mitbestimmung
321.7 Demokratie
342.7 Bürgerrechte
342.4 Bundesverfassung
340.131 Rechtsstaat
328.132 Koalition
329F ÖVP
329F SPÖ
323.382 Sozialpartnerschaft
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 323.32.009.01 Bürger: Mitbestimmung Dokument Nr. A-454017 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage