Umsatzsteuersatz für die Wiedereinfuhr eines im Ausland reparierten Personenkraftwagens : Erk des VfGH B 458/83 v.7.3.1985
Der erhöhte (Einfuhr-) Umsatzsteuersatz gilt nicht für PKW, die iSd 5 Abs.3 UStG 1972 aus Österreich ausgeführt, im Ausland repariert und dann wieder nach Österreich gebracht wurden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Steuer-Zeitung (1985; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Umsatzsteuer
629.113 Kraftfahrzeuge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Umsatzsteuer | Dokument Nr. A-453809 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |