Zur Haftung des Grundeigentümers für Naturereignisse

Die Frage, ob der Grundeigentümer für einen Schaden, der durch ein von seinem Grund ausgehendes Naturereignis verursacht wurde, zu haften hätte, ist im allgemeinen zu verneinen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verkehrsrecht (1985; Nr 5; S 129-131)
VerfasserIn: Fink, Gabriele
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Haftpflicht
333.6 Grundstücke
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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