Zur Haftung des Grundeigentümers für Naturereignisse
Die Frage, ob der Grundeigentümer für einen Schaden, der durch ein von seinem Grund ausgehendes Naturereignis verursacht wurde, zu haften hätte, ist im allgemeinen zu verneinen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verkehrsrecht (1985; Nr 5; S 129-131)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Haftpflicht
333.6 Grundstücke |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!