Zur Haftung des Grundeigentümers für Naturereignisse
Die Frage, ob der Grundeigentümer für einen Schaden, der durch ein von seinem Grund ausgehendes Naturereignis verursacht wurde, zu haften hätte, ist im allgemeinen zu verneinen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verkehrsrecht (1985; Nr 5; S 129-131)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Haftpflicht
333.6 Grundstücke |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.51 Haftpflicht | Dokument Nr. A-453480 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |