Zur Haftung des Grundeigentümers für Naturereignisse

Die Frage, ob der Grundeigentümer für einen Schaden, der durch ein von seinem Grund ausgehendes Naturereignis verursacht wurde, zu haften hätte, ist im allgemeinen zu verneinen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verkehrsrecht (1985; Nr 5; S 129-131)
VerfasserIn: Fink, Gabriele
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Haftpflicht
333.6 Grundstücke
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.51 Haftpflicht Dokument Nr. A-453480 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage