Durch Versetzung notwendige Dienstwohnung als Sachbezug : VGH 84/14/0149 v.19.3.1985

Eine freie Dienstwohnung stellt nur dann keinen geldwerten Vorteil und daher auch keine Einnahme im Sinne des 15 EStG dar, wenn der Arbeitnehmer sie ausschliesslich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch nimmt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:24.05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.235 Sachbezüge
331.833 Dienstwohnung
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.235 Sachbezüge Dokument Nr. A-453320 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage