27 AngG : OGH 4 Ob 50/81 v.4.05.1982

Eine 'Unfähigkeit' des Angestellten iS des 27 Z 2 AngG zur Erbringung der Dienste ist anzunehmen, wenn ihm die dazu notwendigen körperlichen, geistigen oder rechtlichen Voraussetzungen zur Gänze und dauernd fehlen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368-013 Arbeitsunfähigkeit Dokument Nr. A-452961 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage