27 Z 1 und 4 AngG : OGH 4 Ob 73, 74/82 v.13.07.1982

Unter Beharrlichkeit iS des 27 Z 4, 2. Satz AngG ist die Nachhaltigkeit, Unnachgiebigkeit oder Hartnäkkigkeit des in der Arbeitsverweigerung zum Ausdruck gelangenden Willens zu verstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unter Beharrlichkeit iS des 27 Z 4, 2. Satz AngG ist die Nachhaltigkeit, Unnachgiebigkeit oder Hartnäkkigkeit des in der Arbeitsverweigerung zum Ausdruck gelangenden Willens zu verstehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog