27 Z 1 und 4 AngG : OGH 4 Ob 73, 74/82 v.13.07.1982
Unter Beharrlichkeit iS des 27 Z 4, 2. Satz AngG ist die Nachhaltigkeit, Unnachgiebigkeit oder Hartnäkkigkeit des in der Arbeitsverweigerung zum Ausdruck gelangenden Willens zu verstehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1985; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-452950 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |