27 Z 1 und 4 AngG : OGH 4 Ob 73, 74/82 v.13.07.1982

Unter Beharrlichkeit iS des 27 Z 4, 2. Satz AngG ist die Nachhaltigkeit, Unnachgiebigkeit oder Hartnäkkigkeit des in der Arbeitsverweigerung zum Ausdruck gelangenden Willens zu verstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1985; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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