Einfluss des Wochenendes und der Überlegungszeit auf die Unverzüglichkeit der Geltendmachung des Entlassungsgrundes : OGH 4 Ob 84/84 v.25.9.1984

Eine Entlassung ist nicht verspätet erfolgt, wenn der Arbeitgeber vom geltend gemachten Entlassungsgrund erst am Freitag nach Arbeitsschluss Kenntnis erhalten, am Montag bei der Handelskammer Rechtsauskunft bezüglich der Rechtslage im Hinblick auf die Entlassung einholte, sich dann die Sache durch d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:29.05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-452424 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage