Einfluss des Wochenendes und der Überlegungszeit auf die Unverzüglichkeit der Geltendmachung des Entlassungsgrundes : OGH 4 Ob 84/84 v.25.9.1984
Eine Entlassung ist nicht verspätet erfolgt, wenn der Arbeitgeber vom geltend gemachten Entlassungsgrund erst am Freitag nach Arbeitsschluss Kenntnis erhalten, am Montag bei der Handelskammer Rechtsauskunft bezüglich der Rechtslage im Hinblick auf die Entlassung einholte, sich dann die Sache durch d...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-452424 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |