Massnahmen zur Berufsbildung Behinderter gemäss und analog Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung
Der folgende Beitrag versucht, Massnahmen zu systematisieren, die es für die Berufsausbildung Behinderter gibt. Die Auffassung des Verfassers, dass 48 BBiG auch für schulische Massnahmen unmittelbar gilt, dürfte allerdings umstritten sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wirtschaft und Berufs-Erziehung (1985; Nr 5; S 139-146)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
331.861 Lehrlingsausbildung 331.59 Behindertenarbeit 376.2/.4 Behindertenerziehung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Wirtschaft und Berufs-Erziehung (1985; Nr 5; S 139-146)
Wirtschaft und Berufs-Erziehung (1985; Nr 5; S 139-146)