Massnahmen zur Berufsbildung Behinderter gemäss und analog Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung

Der folgende Beitrag versucht, Massnahmen zu systematisieren, die es für die Berufsausbildung Behinderter gibt. Die Auffassung des Verfassers, dass 48 BBiG auch für schulische Massnahmen unmittelbar gilt, dürfte allerdings umstritten sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Berufs-Erziehung (1985; Nr 5; S 139-146)
VerfasserIn: Weichlein, Robert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
331.861 Lehrlingsausbildung
331.59 Behindertenarbeit
376.2/.4 Behindertenerziehung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Wirtschaft und Berufs-Erziehung (1985; Nr 5; S 139-146)