23 Abs 7, 20 f und 27 Z 3 AngG 1435 und 1293 ff ABGB : OGH 4 Ob 15/84 v.21.2.1984
Der Anspruch auf Abfertigung nach der erstgenannten Gesetzesstelle wird nicht schon durch Vorliegen eines Entlassungsgrundes ausgeschlossen, sondern nur, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durch - vom AN verschuldete - Entlassung endet. - Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der AG die von ihm a...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1985; Nr 9/10)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 11.05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) | Dokument Nr. A-451956 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |