Schadenersatz wegen schuldhafter Prozessführung : OGH 1 Ob 563/84 v.11.7.1984, 1295 ABGB
Wer mit sachlichen Gründen einen Prozess führt, handelt noch nicht schuldhaft, so dass ihn grundsätzlich nur die Gefahr der Kostenersatzpflicht, nicht aber die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz trifft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1985; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
340.96 Prozesse 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-451904 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |