Schadenersatz wegen schuldhafter Prozessführung : OGH 1 Ob 563/84 v.11.7.1984, 1295 ABGB

Wer mit sachlichen Gründen einen Prozess führt, handelt noch nicht schuldhaft, so dass ihn grundsätzlich nur die Gefahr der Kostenersatzpflicht, nicht aber die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz trifft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1985; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
340.96 Prozesse
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-451904 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage