Denkmalschutz, vorläufige Unterschutzstellung : OVG NW v.18.5.1984
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Gebäudeabbruch hat die Formulierung 'in angemessener Weise' in 9 Abs.3 Satz 1 DSchG NW die Bedeutung, dass der Denkmalschutz der jeweiligen Verfahrensart angemessen berücksichtigt werden muss. Dies läuft regelmässig auf eine strikte Beachtu...
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Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.853 Denkmalschutz
351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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