Denkmalschutz, vorläufige Unterschutzstellung : OVG NW v.18.5.1984

Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Gebäudeabbruch hat die Formulierung 'in angemessener Weise' in 9 Abs.3 Satz 1 DSchG NW die Bedeutung, dass der Denkmalschutz der jeweiligen Verfahrensart angemessen berücksichtigt werden muss. Dies läuft regelmässig auf eine strikte Beachtu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.853 Denkmalschutz
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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