Rauchverbot durch Betriebsvereinbarung

Im Hinblick auf eine Regelung durch Betriebsvereinbarung ist zunächst 97 Abs.1 Z.1 ArbVG zu beachten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.84 Rauchen
351.761 Rauchverbot
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 613.84 Rauchen Dokument Nr. A-451841 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage