Schuld und Sühne im Strafvollzug

Die Rechtsprechung billigt eine Vollzugspraxis, die Lockerungen nach Schuldgesichtspunkten bewilligt - Auch der Vollzug im übrigen lässt sich schuldadäquat und schuldspezifisch ausgestalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (1985; Nr 5)
VerfasserIn: Funck, Albrecht
Ort / Verlag / Datum:05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.8 Strafvollzug
343.87 Resozialisierung
343.2/.7 Strafrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 343.8 Strafvollzug Dokument Nr. A-451837 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage