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In einem aufsehenerregenden Urteil stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg fest, dass die im 48 des österreichischen Lebensmittelgesetzes verankerte Vormachtstellung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten gegen die Menschenrechtskonvention verstösst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft (1985; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:14.05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
340.69 Sachverständige, gerichtliche
351.773.1 Lebensmittelgesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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