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In einem aufsehenerregenden Urteil stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg fest, dass die im 48 des österreichischen Lebensmittelgesetzes verankerte Vormachtstellung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten gegen die Menschenrechtskonvention verstösst.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft (1985; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:14.05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
340.69 Sachverständige, gerichtliche
351.773.1 Lebensmittelgesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale Dokument Nr. A-451085 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage