Rechtswirksamkeit der tarifvertraglichen Regelung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metallindustrie

Auch die Zuweisung der Entscheidungskompetenz an Einigungsstelle bzw.tarifliche Schlichtungsstelle führt nicht zur Unwirksamkeit des für die Metallindustrie konzipierten Tarifwerks. Unter der Prämisse der Erweiterbarkeit der Mitbestimmungsrechte i. S. 87 BetrVG kommt ihnen die in 76 BetrVG umschrieb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 17)
VerfasserIn: Buchner, Herbert
Ort / Verlag / Datum:26.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Tarifverträge
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Auch die Zuweisung der Entscheidungskompetenz an Einigungsstelle bzw.tarifliche Schlichtungsstelle führt nicht zur Unwirksamkeit des für die Metallindustrie konzipierten Tarifwerks. Unter der Prämisse der Erweiterbarkeit der Mitbestimmungsrechte i. S. 87 BetrVG kommt ihnen die in 76 BetrVG umschriebene betriebsverfassungsrechtliche Funktion zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog