Rechtswirksamkeit der tarifvertraglichen Regelung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Metallindustrie

Auch die Zuweisung der Entscheidungskompetenz an Einigungsstelle bzw.tarifliche Schlichtungsstelle führt nicht zur Unwirksamkeit des für die Metallindustrie konzipierten Tarifwerks. Unter der Prämisse der Erweiterbarkeit der Mitbestimmungsrechte i. S. 87 BetrVG kommt ihnen die in 76 BetrVG umschrieb...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 17)
VerfasserIn: Buchner, Herbert
Ort / Verlag / Datum:26.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Tarifverträge
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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