Vertrauensschutz bei der Aufhebung rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte

Die Vertrauensschutzregelungen bei der Aufhebung von Verwaltungsakten nach den 45, 48 SGB X sind trotz sich teilweise überschneidender Anwendungsbereiche nicht kongruent ausgestaltet. Die Aufhebungsbeschränkungen dieser Vorschriften führen insbesondere dann zu unbefriedigenden Ergebnissen, wenn mehr...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialgerichtsbarkeit (1985; Nr 4; S 145-154)
VerfasserIn: Grassl, Michael
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4 Sozialversicherung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) Dokument Nr. A-450389 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage