Unwirksame Verzinsungsklausel im Ratenkreditvertrag : Bundesgerichtshof v.31.1.1985

Eine AGB-Bestimmung, nach der der Restsaldo eines Ratenkredits nach Verzugseintritt und vorzeitiger Fälligstellung mit dem vereinbarten effektiven Zinssatz zu verzinsen ist, verstösst gegen 11 Nr.5b AGBG und ist daher unwirksam. Dahingestellt bleibt, ob auch ein Verstoss gegen 11 Nr.5a AGBG vorliegt...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 12; S 754-757)
Ort / Verlag / Datum:30.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.748.3 Ratenzahlung
336.77 Kredite
336.78 Zinsfuss
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
Region:BRD
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Betriebsberater (1985; Nr 12; S 754-757)