Keine Warnpflicht der Bank gegenüber einem Bürgen : OGH 5 Ob 530/84 v.3.4.1984

Im Rahmen der Gechäftsverbindung kann sich auch die Verpflichtung ergeben, bei drohendem wirtschaftlichen Zusammenbruch eines Dritten in banküblicher Weise, d. h. vorsichtig und alle Interessen schonend, Bedenken zu äussern. In aller Regel braucht daher die Kreditunternehmung ohne besonderes Verlang...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1985; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:09.05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
336.77 Kredite
342.721 Datenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 336.71 Banken Dokument Nr. A-448606 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage