Soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.18.10.1984

Es spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass eine Auswahl, bei der keine sozialen Gesichtspunkte, sondern ausschliesslich betriebliche Belange berücksichtigt worden sind, auch im Ergebnis sozialwidrig ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:30.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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