Soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.18.10.1984
Es spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass eine Auswahl, bei der keine sozialen Gesichtspunkte, sondern ausschliesslich betriebliche Belange berücksichtigt worden sind, auch im Ergebnis sozialwidrig ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-448603 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |