Vorzeitiger Austritt wegen Dienstunfährigkeit bzw Gesundheitsgefährdung : OGH 4 Ob 2/84 v.13.3.1984 - AngG: 26 Z 1

Die vorzeiige Lösung des Arbeitsverhältnisses nach 26 Z 1 AngG kann unter Wahrung der Abfertigungsansprüche auch in die äussere Form einer Kündigung gekleidet werden, wenn aus dem Inhalt der Erklärung des Angestellten klar erkennbar ist, dass er für sich einen wichtigen Lösungsgrund in Anspruch nimm...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:24.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Kündigung: Arbeit
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die vorzeiige Lösung des Arbeitsverhältnisses nach 26 Z 1 AngG kann unter Wahrung der Abfertigungsansprüche auch in die äussere Form einer Kündigung gekleidet werden, wenn aus dem Inhalt der Erklärung des Angestellten klar erkennbar ist, dass er für sich einen wichtigen Lösungsgrund in Anspruch nimmt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog