Vorzeitiger Austritt wegen Dienstunfährigkeit bzw Gesundheitsgefährdung : OGH 4 Ob 2/84 v.13.3.1984 - AngG: 26 Z 1
Die vorzeiige Lösung des Arbeitsverhältnisses nach 26 Z 1 AngG kann unter Wahrung der Abfertigungsansprüche auch in die äussere Form einer Kündigung gekleidet werden, wenn aus dem Inhalt der Erklärung des Angestellten klar erkennbar ist, dass er für sich einen wichtigen Lösungsgrund in Anspruch nimm...
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Veröffentlicht in: | Die Industrie (1985; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Kündigung: Arbeit 368-013 Arbeitsunfähigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die vorzeiige Lösung des Arbeitsverhältnisses nach 26 Z 1 AngG kann unter Wahrung der Abfertigungsansprüche auch in die äussere Form einer Kündigung gekleidet werden, wenn aus dem Inhalt der Erklärung des Angestellten klar erkennbar ist, dass er für sich einen wichtigen Lösungsgrund in Anspruch nimmt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |