Vorzeitiger Austritt wegen Dienstunfährigkeit bzw Gesundheitsgefährdung : OGH 4 Ob 2/84 v.13.3.1984 - AngG: 26 Z 1

Die vorzeiige Lösung des Arbeitsverhältnisses nach 26 Z 1 AngG kann unter Wahrung der Abfertigungsansprüche auch in die äussere Form einer Kündigung gekleidet werden, wenn aus dem Inhalt der Erklärung des Angestellten klar erkennbar ist, dass er für sich einen wichtigen Lösungsgrund in Anspruch nimm...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:24.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Kündigung: Arbeit
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-448571 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage