Zur Ersatzpflicht des vertragsbrüchigen Subunternehmers

Der vom OGH eingeschlagene Weg der Haftungsbegrenzung ist wohl grundsätzlich zu begrüssen. Doch kann es auf der anderen Seite gewiss nicht richtig sein, dass der Subunternehmer überhaupt nicht für Schäden des Erstunternehmers aus dem Verlust von Geschäften mit seinen Abnehmern haftet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-448411 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage