Zur Ersatzpflicht des vertragsbrüchigen Subunternehmers
Der vom OGH eingeschlagene Weg der Haftungsbegrenzung ist wohl grundsätzlich zu begrüssen. Doch kann es auf der anderen Seite gewiss nicht richtig sein, dass der Subunternehmer überhaupt nicht für Schäden des Erstunternehmers aus dem Verlust von Geschäften mit seinen Abnehmern haftet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-448411 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |