Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung : BAG v.9.8.1984

Es bedarf einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers, deren Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, nämlich der Einrichtung eines funkionsfähigen Arbeitsplatzes und der Zuweisung der Arbeit, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Daher gerät der Arbeitgeber in Annahmever...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 16; S 935-936)
Ort / Verlag / Datum:17.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-448176 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage