Zeitwidrige Kündigung : OGH 4 Ob 142/83 v.29.11.1983, AngG: 29, ABGB: 1162 b
Wird eine Kündigung mit einer kürzeren als der vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder zu einem früheren als dem vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungstermin ausgesprochen, so beendet sie grundsätzlich das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der kürzeren Frist bzw. zum früheren Termi...
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Veröffentlicht in: | Die Industrie (1985; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
347.513 Schadenersatz 331.77(094.5) Angestelltengesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird eine Kündigung mit einer kürzeren als der vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder zu einem früheren als dem vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungstermin ausgesprochen, so beendet sie grundsätzlich das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der kürzeren Frist bzw. zum früheren Termin und es sind für die Beurteilung der Rechtsfolgen einer solchen Beendigung die Bestimmungen der 29 AngG bzw 1162 b ABGB analog heranzuziehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |