Zeitwidrige Kündigung : OGH 4 Ob 142/83 v.29.11.1983, AngG: 29, ABGB: 1162 b

Wird eine Kündigung mit einer kürzeren als der vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder zu einem früheren als dem vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungstermin ausgesprochen, so beendet sie grundsätzlich das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der kürzeren Frist bzw. zum früheren Termi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:24.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.513 Schadenersatz
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird eine Kündigung mit einer kürzeren als der vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder zu einem früheren als dem vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungstermin ausgesprochen, so beendet sie grundsätzlich das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der kürzeren Frist bzw. zum früheren Termin und es sind für die Beurteilung der Rechtsfolgen einer solchen Beendigung die Bestimmungen der 29 AngG bzw 1162 b ABGB analog heranzuziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog