Zeitwidrige Kündigung : OGH 4 Ob 142/83 v.29.11.1983, AngG: 29, ABGB: 1162 b
Wird eine Kündigung mit einer kürzeren als der vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder zu einem früheren als dem vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungstermin ausgesprochen, so beendet sie grundsätzlich das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der kürzeren Frist bzw. zum früheren Termi...
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Veröffentlicht in: | Die Industrie (1985; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
347.513 Schadenersatz 331.77(094.5) Angestelltengesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-448004 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |