Zeitwidrige Kündigung : OGH 4 Ob 142/83 v.29.11.1983, AngG: 29, ABGB: 1162 b

Wird eine Kündigung mit einer kürzeren als der vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungsfrist oder zu einem früheren als dem vertragsmässigen oder gesetzlichen Kündigungstermin ausgesprochen, so beendet sie grundsätzlich das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der kürzeren Frist bzw. zum früheren Termi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:24.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.513 Schadenersatz
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-448004 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage