Kündigungsfrist iSd 9 UrlG : OGH 4 Ob 20/84 v.26.2.1985 UrlG: 9 Abs 1 Z 3,4

Als Kündigungsfrist iSd 9 Abs 1 Z 3, 4 UrlG ist nicht die gesetzlich zwingend vorgeschriebene, sondern die dem Arbeitnehmer tatsächlich eingeräumte Kündigungsfrist zu verstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-447712 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage