Urteil zum Zivildienst in der Bundesrepublik : Ersatzdienst bleibt eine Ausnahme

Das neue Urteil bestätigt die heftig umstrittene Regelung in dem neuen Gesetz, wonach der zivile Ersatzdienst der Kriegsdienstverweigerer stets um einen Drittel länger sein muss als der aktive Militärdienst der wehrpflichtigen jungen Männer.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:26.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.245 Zivildienst
327.36 Wehrdienstverweigerung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 355.245 Zivildienst Dokument Nr. A-447537 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage