Räumt 68 Abs 4 AVG der Oberbehörde Ermessen ein?
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Überlegungen Grofs nicht überzeugen und es bei der bisherigen Auffassung sein Bewenden haben kann, 68 Abs 4 AVG räume Ermessen ein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verwaltung (1985; Nr 1; S 20-22)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
351.713 Abgabenordnung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsverfahren | Dokument Nr. A-446913 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |