Räumt 68 Abs 4 AVG der Oberbehörde Ermessen ein?

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Überlegungen Grofs nicht überzeugen und es bei der bisherigen Auffassung sein Bewenden haben kann, 68 Abs 4 AVG räume Ermessen ein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verwaltung (1985; Nr 1; S 20-22)
VerfasserIn: Schaden, Michael
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
351.713 Abgabenordnung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsverfahren Dokument Nr. A-446913 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage