Kündigung bei Krankheit : Bundesarbeitsgericht v.18.10.1984

Das Arbeitsverhältnis ist ein Austauschverhältnis. Dies ist auch bei der Frage zu berücksichtigen, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Eine Kündigung könne dann sozial gerechtfertigt sein, wenn dieses Austauschverhältnis auf Dauer erheblich gestört ist, weil mit immer neuen beträchtlichen F...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-446856 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage