Gedanken zur 'Verwirkung' der Wertsicherung nach 16 Abs.6 Satz 2 MRG

In der Rechtsprechung ist heute zumindest in abstracto anerkannt, dass ein solcher Verzicht nur dann in Frage kommt, wenn die Voraussetzungen einer stillschweigenden Willenserklärung nach 863 ABGB vorliegen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 3)
VerfasserIn: Schauer, Martin
Ort / Verlag / Datum:03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der Rechtsprechung ist heute zumindest in abstracto anerkannt, dass ein solcher Verzicht nur dann in Frage kommt, wenn die Voraussetzungen einer stillschweigenden Willenserklärung nach 863 ABGB vorliegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog